Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs Böck & Partner

Böck & Partner KG
Hinter den Gärten 106
2000 Oberolberndorf / Stockerau
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1. Allgemeines und Geltung der AGB
Die Böck & Partner KG („Böck & Partner“) stellt seinen Kunden umfangreiche Leistungen als Full-Service-Werbeagentur in den Bereichen Print, Multimedia und Online zur Verfügung.

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die von Böck & Partner erbracht werden und für Waren, die von Böck & Partner geliefert werden, und bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, welches mit Böck & Partner geschlossen wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von Böck & Partner werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, selbst dann nicht, wenn ihnen seitens Böck & Partner nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, daß der Vertragspartner die nachfolgenden AGB nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich Böck & Partner anzuzeigen.

Für Tätigkeiten als Fotografenbetrieb gelten erweiternd die Usancen des Fotografengewerbes sowie die AGB der Bundesinnung der Fotografen, sofern diese nicht im Widerspruch zu den sonstigen Bedingungen von Böck & Partner stehen.

2. Besondere Bedingungen einzelner Leistungen

2.1. Zu eingesetzten Softwareprodukten:
Der Vertragspartner versteht, daß Böck & Partner zur Erfüllung des Auftrages sowohl eigene Software als auch Software von Dritten einsetzt. Der Vertragspartner anerkennt, daß die eingesetzte Software einschließlich aller ihrer Bestandteile (Produkthandbücher, technische Unterlagen, Beschreibung, Designs, Bilder sowie Texte, die in der Software enthalten sind) geistiges Eigentum des jeweiligen Herstellers ist und die Software wie jedes urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln ist.

2.2. Webseitenerstellung, Erstellung von Online Shops, Online Einschaltungen u. sonstige Auftragsdurchführung:
a.  Der Vertragspartner versteht, dass er in Hinblick auf die Auftragsdurchführung eine Mitwirkungspflicht hat, da es in erster Linie um Darstellung seiner Person oder Unternehmens geht, dies vor allem in Hinblick auf zu veröffentlichte Texte, Bilder und andere Multimediale Inhalte. In Rahmen der Mitwirkungspflicht gewährleistet der Vertragspartner, das er oder eine von ihm autorisierte Person für Böck & Partner innerhalb üblicher Geschäftszeiten im Rahmen der Durchführung des Auftrages zum Zweck der Kontaktaufnahme erreichbar ist. Die notwendigen Materialien (Texte, Bilder, Dateien o.ä. Elemente) für die zu erbringenden Aufträge/zu erstellenden Webseiten werden vom Vertragspartner im Sinne der notwendigen Mitwirkungspflicht in der vereinbarten Zeit und Güte angeliefert.

Wünscht der Vertragspartner die vorherige Freigabe von Böck & Partnerim Online Bereich eingesetzter Materialen (Texte, Bilder, Videos, etc.), so hat er dies Böck & Partner bei Vertragsbeginn mitzuteilen, andernfalls Böck & Partner die übermittelten Daten (Texte, Bilder, Videos, etc.) ohne Freigabeeinholung veröffentlichen darf. Der Vertragspartner gewährleistet, daß er berechtigt ist, die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien in der mit Böck & Partner vertraglich vereinbarten Weise, insbesondere zur Einspielung in das Internet zu nutzen und weder gegen Gesetz bzw gute Sitten noch gegen Rechte Dritter verstößt.

b. Eine Verzögerung des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten führt zu einer entsprechenden Verlängerung der für Böck & Partner maßgeblichen Liefer- und Leistungsfristen. Gerät der Vertragspartner mit der Lieferung der Materialien ganz oder teilweise in Verzug, so ist Böck & Partner berechtigt, nach ergebnisloser schriftlicher Fristsetzung den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle steht Böck & Partner das gesamte vereinbarte Entgelt ohne Abzug zu, selbst wenn die Leistungen noch nicht oder noch nicht vollständig erbracht worden sind.

c. Böck & Partner ist berechtigt, nach einem jeweiligen vertraglich vereinbarten Leistungsabschnitt die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Sollten zusätzliche Aufwendungen anfallen, die für die Erfüllung des Auftrages zwingend notwendig sind und bei Auftragserteilung nicht bedacht oder angeboten wurden, wird Böck & Partner den Vertragspartner darüber und über die zu erwartenden Kosten informieren. Sollte darüber keine Einigung erzielt werden, ist wie in Punkt e. vorzugehen.

d. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Leistungen von Böck & Partner abzunehmen, sofern sie der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Wegen unerheblicher Mängel kann die Abnahme der Leistung nicht verweigert werden.

e. Die Ansicht des Designs bzw. Html-Seiten des Vertragspartners zum Zweck der Abnahme erfolgt online über das Internet. Sollte das Design den Vorstellungen des Vertragspartner ganz oder zum Teil nicht entsprechen, hat der Vertragspartner innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des fertigen Designs eine entsprechende schriftliche Erklärung an Böck & Partner zu richten.

In diesem Falle wird Böck & Partner versuchen, die Anregungen des Vertragspartners, soweit ihm dies vertretbar erscheint, zu berücksichtigen. Kommt keine Einigung zustande, können die Parteien innerhalb von 4 Wochen vom Vertrag zurücktreten, nachdem entweder der Vertragspartner oder Böck & Partner das Scheitern der Einigungsversuche gegenüber dem anderen Teil schriftlich festgestellt hat.

Für den Fall des Rücktritts durch den Vertragspartner erhält Böck & Partner einen Betrag in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zuzüglich USt. Der Vertragspartner ist zur Rückgabe aller ihm überlassenen Musterzeichnungen, Disketten oder sonstiger Unterlagen verpflichtet und darf den von Böck & Partner erarbeiteten Entwurf bzw. das Design weder ganz noch teilweise nutzen.

f. An den für den Vertragspartner erstellten Leistungen erhält dieser ein einfaches Nutzungsrecht, er darf daher das erbrachte Werk unter einer Domain im Internet verwenden. Sämtliche Urheberrechte an den erbrachten Leistungen liegen bei Böck & Partner bzw. beim Hersteller etwaiger zum Einsatz kommenden Software Applikationen. Vervielfältigungen, Weitergabe oder Veränderungen an dem erbrachten Werk durch den Vertragspartner oder Dritten bedürfe der ausdrücklichen Zustimmung durch Böck & Partner. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente einer von Böck & Partner erstellten Website oder die vollständige Website in anderer Form zu nutzen. Eine Übertragung des Nutzungsrechtes auf einen Dritten ist nur im Rahmen einer Veräußerung des Betriebes des Kunden oder eines Teilbetriebes zulässig, sofern der Vertragspartner selbst die Nutzung endgültig aufgibt.

g. Wenn nicht anders vereinbat, räumt der Vertragspartner Böck & Partner das Recht ein, sich als Urheber des Designs im Rahmen der Website auszuweisen und diese miteinander und der Website von Böck & Partner zu verlinken. Der Vertragspartner wird alle Schutzvermerke in Software-Produkten wie Copyright-Vermerke, andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

h. Böck & Partner ist berechtigt, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Vorlagen des Vertragspartners beruhen, zu Präsentations- und Werbezwecken welcher Art auch immer zu verwenden und auf der eigenen Website darauf hinzuweisen, dass er das Design des Vertragspartners gestaltet hat.

i. Der Kunde ist für die rechtskonforme Gestaltung von allen Arten von Webangeboten selbst verantwortlich, dies betrifft insbesondere Impressum, AGBs, Lieferbedienungen, Datenschutz etc. bei Webseiten sowie bei Online Shops.

2.3. zu Webserver / Hosting / Webhosting / Webspace / Nachrichtendienste:
a. Böck & Partner stellt einen virtuellen Web- und E-Mail-Server bereit und vermittelt Domain-Namen. Die vom Vertragspartner beantragten Domain-Namen werden von Böck & Partner im Namen und für Rechnung des Vertragspartners geordert. Der Vertragspartner kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domain-Namens erst ausgehen, wenn diese durch den jeweiligen NIC bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Verfügbarkeit oder die Zuteilung der bestellten Domain-Namen und die Zulässigkeit ihrer generellen oder konkreten Verwendung durch den Vertragspartner ist seitens Böck & Partner ausgeschlossen.

b. Gegenstand der Leistung von Böck & Partner ist nicht die Verbindung vom Vertragspartner zum Zugangsknoten vom Böck & Partner. Die zum Betreiben des Servers oder virtuellen Servers benötigten IP-Nummern verbleiben unter der ausschließlichen Verfügungsgewalt von Böck & Partner und dürfen jederzeit verändert werden.

c. Böck & Partner behält sich das Recht vor, den Domain-Namen bei gleichbleibenden Preisbedingungen auf einen anderen Server allenfalls in anderen Ländern gelegen zu transferieren, dies insbesondere für den Fall, daß die Transferrate das in der Dienstleistung angegebene Ausmaß übersteigt. Alternativ steht Böck & Partner das Recht zu, den Account auf dem ursprünglichen Server zu belassen und für die Überschreitung der Transferrate die aktuell gültigen Tarife dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.

d. In den Leistungen ist ein kostenloser E-Mail- und Telefonsupport enthalten, der sich ausschließlich auf die Wartung des virtuellen Servers beschränkt. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen, insbesondere technische Support-Leistungen, die nicht im Support für den virtuellen Server enthalten sind, werden dem Vertragspartner gesondert nach Aufwand berechnet.

e. Ist der Vertragspartner mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist Böck & Partner berechtigt, den Zugriff zu den Diensten bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren oder den Vertrag fristlos zur Auflösung zu bringen und dem Vertragspartner die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Böck & Partner ist in diesem Fall weiters berechtigt, die Webseiten des Vertragspartners ohne Sicherung der Seiteninhalte zu löschen.

f. Der Vertragspartner stellt Böck & Partner von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen oder übermittelten Daten und den Inhalt seiner Webseiten frei. Böck & Partner ist nicht für die Datensicherung der auf dem Server/virtuellen Server gespeicherten Dateien verantwortlich. Ein Zugang mittels Benutzername oder Passwort zu einem FTP-Server muss explizit Gegenstand des Vertrags bzw. der Vereinbarung mit dem Vertragspartner sein. In diesem Falle erhält der Vertragspartner einen Benutzernamen und ein Paßwort. Er ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Mißbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Paßwortes resultiert. Dem Vertragspartner ist bekannt, daß aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Vertragspartner in Kauf. Böck & Partner haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail-Nachrichten oder anderweitig übermittelter Informationen. Böck & Partner übernimmt weiters keinerlei Verantwortung für den Verlust, eine etwaige unvollständige, verspätete oder sonstige, nicht ordnungsgemäße Übermittlung der gesendeten Nachrichten. Der Vertragspartner ist für die Inhalte seiner Nachrichten und seiner Website, die Einhaltung aller einschlägigen Gesetze und Vorschriften und die Wahrung der Rechte Dritter ausschließlich selbst verantwortlich. Der Vertragspartner erklärt sich einverstanden, die einschlägigen Gesetze zu respektieren, Böck & Partner nicht für illegale Zwecke zu mißbrauchen und keine Nachrichten zu versenden oder Webseiteninhalte zu schaffen, die rechtswidrige, belästigende, diffamierende, pornographische, obszöne, anstößige Spam oder sonstige unerlaubte oder bedenkliche Inhalte oder auch Viren oder Trojaner enthalten. Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere auch, keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter zu verletzen. Böck & Partner hat keinerlei Verpflichtung, die Seiten und die Zulässigkeit von Domains des Vertragspartners, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, zu prüfen.

Der Vertragspartner nimmt die Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation des Europäischen Parlamente und Rates (Richtlinie 2002/ 58 EG), insbesondere die Bestimmung des Artikel 13 über die „unerbetene Nachrichten“ zur Kenntnis und wird sich gesetzeskonform verhalten. Bei einer Änderung der jeweils geltenden Rechtslage wird der Vertragspartner sein Verhalten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anpassen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die Versendung von eMails an Empfänger in anderen Staaten als jener der Europäischen Union den Rechtsordnungen dieser Staaten unterliegen kann und verpflichtet sich, die in diesen Staaten geltenden Gesetze oder sonstige Vorschriften im Hinblick auf die versandten E-Mails einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich weiters, mittels von Böck & Partner zur Verfügung gestellten Hard- und Software keine eMails zu versenden, deren Inhalt in einem Staat, in dem der Empfänger seinen Aufenthaltsort oder Sitz hat, gesetzlichen Verboten unterliegt wie z.B. Spam.

Der Vertragspartner hat Böck & Partner für alle Nachteile und Schäden aus der Mißachtung dieser Bestimmungen schad- und klaglos zu halten. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist Böck & Partner weiters zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigt und den Vertragspartner von der weiteren Nutzung der von Böck & Partner angebotenen Dienste auszuschließen und Schadenersatzforderungen geltend zu machen.

Im Falle einer Nichtlimitierung der Kapazitäten der Nachrichtenübermittlung behält sich Böck & Partner das Recht vor, die Menge der Nachrichten, die versendet oder empfangen werden sollen, zu limitieren oder Bestimmungen für das Speichern von Nachrichten festzulegen.

g. Böck & Partner übernimmt keinerlei Gewähr dafür, daß der Server/virtuelle Server für einen bestimmten Dienst, eine bestimmte Software oder permanent zur Verfügung steht. Dem Vertragspartner ist bekannt, daß Webspace mit eigener Domain auf dem virtuellen Server (virtueller Host) nur mit Browsern angesprochen werden können, die sich an die aktuellen http-Spezifikationen halten.

2.4. zu zu Online-PR und Marketing, Suchmaschinen-Optimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Suchmaschinenmarketing (SEM), Amazon Optimierung und Online Projekt & Reputation Management (ORM):
Böck & Partner erbringt für den Vertragspartner insbesondere Dienstleistungen im Bereich des Online-PR und Marketings, der Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA),  Suchmaschinenmarketing (SEM), Amazon Optimierung sowie des Online Projekt & Reputation Management mit dem Ziel, Online Inhalte (Webseiten, Blogs, etc.) des Vertragspartners in den Suchergebnissen von Suchmaschinen und Online Portalen (Google, Amazon etc.) möglichst weit oben zu platzieren und dadurch die Online Reputation zu verbessern.

Die Leistungen von Böck & Partner beinhalten verschiedene Maßnahmen, die eine bessere Platzierung innerhalb der Suchergebnisse zufolge haben können. Gegenstand und Umfang dieser Maßnahmen richten sich nach der Komplexität der zu optimierenden Seite bzw. der jeweiligen Situation. Werden explizite Maßnahmen mit dem Vertragspartner vereinbart, so sind diese schriftlich im Angebot festzuhalten.

Böck & Partner ist nicht verpflichtet zu überprüfen oder zu überwachen, ob die Inhalte der Webseiten bzw. Online-Inhalte des Vertragspartners Rechte Dritter verletzen, oder gemäß den Vorgaben der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber aufgebaut sind. Die Verantwortung für eine mögliche Abstrafung von Seiten Dritter trägt allein der Vertragspartner. Der Vertragspartner ist außerdem für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Inhalte seiner Seiten, sowie für die von ihm gelieferten Informationen alleine verantwortlich. Diese Informationen beinhalten die Suchbegriffe, Keywords und die zu optimierenden Begriffe. Der Vertragspatner ist außerdem für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht verantwortlich. Dies gilt auch für die vom Kunden ausgewählten Suchbegriffe, Keywords und zu optimierende Begriffe, die auf einen Vorschlag von Böck & Partner im Rahmen einer Analyse zurückgehen. Für diese Inhalte ist ebenfalls alleinig der Kunde verantwortlich.

Eine Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen einer Suchmaschinenrichtlinienübertretung) seiner Webseite oder anderer Online-Inhalte (Blogs, Social Media Seiten, etc.) durch einen oder mehrere Suchdienstanbieter (Suchmaschinen) wird von Böck & Partner gegenüber dem Vertragspartner nicht entschädigt, da dies einzig und allein im Ermessen der betreffenden Suchmaschinen liegt.

Der Vertragspartner ist davon in Kenntnis gesetzt, dass sich die Positionen seiner Webseiten bzw. anderer Online-Inhalte (Blogs, Social Media Seiten, Produktseiten etc.) ihn betreffend in den Suchmaschinen und anderen Online Plattformen jederzeit ändern kann.

Im Wesentlichen besteht das Ziel des Vertrages bzw. der Diensleistungen zu Online-PR und Marketing, Suchmaschinenpptimierung (SEO), Suchmaschinen-werbung (SEA), Suchmaschinenmarketing (SEM), Amazon Optimierung und Online Projekt & Reputation Management (ORM) darin, eine Positionierung auf den vordersten Plätzen von Webseiten und Online-Inhalten den Vertragspartner betreffend in Suchmaschinen sowie anderen Online-Plattformen und dadurch einer Steigerung und Verbesserung der Online Präsenz und Reputation zu erreichen. Der Auftraggeber ist sich darüber bewusst, dass sich eine Reihung innerhalb von Suchmaschinen regelmäßig ändert, die Platzierung ausschließlich im Ermessen eines Suchmaschinenbetreibers (Google, Bing etc.) liegt und die Faktoren der Reihung sich ändern können, daher keine Garantie besteht, in welchem Umfang Suchergebnisse gereiht sind. Der Auftraggeber ist sich auch bewußt, dass keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Tests bzw. Bewertungen seiner Online Inhalte in einem bestimmten Zeitraum abgegeben werden kann.

2.5 zu Nutzung von Werbeflächen in Online Medien:
a. Böck & Partner führt für Vertragspartner nach Vereinbarung Schaltungen von Werbeflächen sowohl auf den Böck & Partner betriebenen Online Medien als auch Online Medien von Dritten durch. Schaltungen von Werbeflächen auf von Böck & Partner betriebenen Online Medien erfolgen ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen Preise der Böck & Partner KG.

b. Unter der Nutzung einer Werbefläche im Sinne dieser AGB wird jede schriftliche oder grafische Darstellung werblicher Inhalte durch einen Vertragspartner verstanden, egal ob in Form eines Textes, Bildes oder einer Text- u. Bildkombination, unabhängig von der letzendlichen Veröffentlichung z.B. als Text mit Link, Bannerwerbung oder Button.

c. Der Vertragspartner stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mittel, insbesondere die benötigten Texte und / oder Grafik-Dateien in den von Böck & Partner vorgegebenen Standardformaten und sonstige für die Veröffentlichung der Werbefläche erforderlichen Materialien rechtzeitig vor der vereinbarten Nutzung der Werbefläche, spätestens aber vier Tage davor, zur Verfügung. Später als vier Tage vor dem vereinbarten Beginn der Schaltung der Werbefläche sind jegliche Änderungen and der Werbeschaltung nur nach Rücksprache mit Böck & Partner möglich, wobei dies auch für mögliche Änderungen an bereits laufenden Einschaltungen zum zwecke der Optimierung gilt.

d. Die Böck & Partner KG ist berechtigt aber nicht dazu verpflichtet, übermittelte Materialien zu bearbeiten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Veröffentlichung der Werbefläche im Rahmen von Online Medien erforderlich ist.

e. Der Vertragspartner garantiert, dass die Inhalte der von ihm genutzten Werbefläche und darin enthaltene Links nicht gegen wettbewerbsrechtliche, pressrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Formen und Inhalte enthalten. Er garantiert weiters, dass er insbesondere in Bezug auf die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Bilder, Grafiken, Texte, Dateien, Videos etc.) der berechtigte Inhaber von Marken-, Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten ist.

g. Die Böck & Partne KG ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, die Inhalte für die Werbefläche zu prüfen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. solche Inhalte, die gegen die oben dargestellten Garantien verstoßen, unverzüglich wieder von Online Medien zu entfernen. Der Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, die abgelehnten oder entfernten Inhalte für die Werbefläche durch andere, obigen Garantien entsprechende Inhalte zu ersetzen und entsprechendes Material an die Böck & Partner KG zu übermitteln.

2.6 zu Grafikdesign bzw. Erstellung von Werken, Medien und Werbemitteln:
a. Der Tätigkeit des Grafikdesigns bzw. Erstellung von Werken, Medien und Werbemitteln liegt im Wesentlichen eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die den Umfang der Leistungen als auch das zu stellende Entgelt beinhaltet.

b. Im Rahmen des Auftrages besteht für Böck & Partner Gestaltungsfreiheit.

c. Böck & Partner ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Weiters ist Böck & Partner berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werken, Medien und Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

d. Die Ansicht der vereinbarten Design-Entwürfe zum Zweck der Abnahme erfolgt online über das Internet. Sollte das Design den Vorstellungen des Vertragspartner ganz oder zum Teil nicht entsprechen, hat der Vertragspartner innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des fertigen Designs eine entsprechende schriftliche Erklärung an Böck & Partner zu richten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Leistungen von Böck & Partner abzunehmen, sofern sie der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Wegen unerheblicher Mängel kann die Abnahme der Leistung nicht verweigert werden.

In diesem Falle wird Böck & Partner versuchen, die Anregungen des Vertragspartners, soweit ihm dies vertretbar erscheint, zu berücksichtigen. Kommt keine Einigung zustande, können die Parteien innerhalb von 4 Wochen vom Vertrag zurücktreten, nachdem entweder der Vertragspartner oder Böck & Partner das Scheitern der Einigungsversuche gegenüber dem anderen Teil schriftlich festgestellt hat. Für den Fall des Rücktritts durch den Vertragspartner erhält Böck & Partner einen Betrag in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zuzüglich USt. Der Vertragspartner ist zur Rückgabe aller ihm überlassenen Musterzeichnungen oder sonstiger Werke verpflichtet und darf den von Böck & Partner erarbeiteten Entwurf bzw. das Design weder ganz noch teilweise nutzen.

e. Das gesetzliche Urheberrecht des Grafikdesigners an seinen Arbeiten ist unverzichtbar.

f. Falls nicht anders vereinbart, räumt Böck & Partner den Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht ein. Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Grafikdesigners als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei weiterer, darüber hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Urheber zu halten.

g. Der Auftraggeber ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.

h. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.

i. Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.

j. Böck & Partner ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.

k. Böck & Partner behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich.

l. Gas Gesamthonorar umfasst die Honorarteile Gestaltung, Ausführung, Nutzung sowie Nebenleistungen und Nebenkosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Angebote und Preise
a. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach dem zur Zeit der Erbringung der Leistung gültigen Entgeltsbestimmungen. Preiserhöhungen während der Mindestlaufzeit sind ausgeschlossen.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und der Entgelte werden dem Vertragspartner schriftlich (per Brief oder E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Vertragspartner diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per Brief oder E-Mail) widerspricht. Widerspricht der Vertragspartner, sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für von Böck & Partner erbrachte Vorbereitungshandlungen.

b. Die Entgelte sind 14 Tage nach Rechnungslegung fällig. Monatlich wiederkehrende Entgelte sind monatlich im Vorhinein zur Zahlung fällig. Bei Kündigung sind die monatlichen Entgelte bis zum Tag der Vertragsbeendigung zu entrichten. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen von 12 % p. a. vereinbart. Die im Falle des Verzuges für das Einschreiten von Inkassobüros gebührenden Vergütungen gemäß Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl Nr. 141/1996 in der geltenden Fassung, sind ebenso wie anwaltliche Kosten vom Vertragspartner zu tragen.

c. Im Verzugsfall ist Böck & Partner berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Eingehende Zahlungen werde zunächst auf Zinsen aus Kosten, danach auf Kosten, danach auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

d. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Böck & Partner.

e. Gegen Ansprüche von Böck & Partner kann der Vertragspartner nur mit gerichtlich festgestellten oder anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners welcher Art auch immer besteht nicht.

f. Sollte Böck & Partner einen Vertragsrücktritt oder eine Vertragsauflösung wegen eines Vertragsverstoßes, insbesondere gemäß Punkt 2.2.a, 2.2.b oder 4. Absatz 2 dieses Vertrages, gegenüber des Vertragspartners erklären, so steht Böck & Partner das gesamte vereinbarte Entgelt ohne Abzug zu, selbst wenn die Leistungen noch nicht oder noch nicht vollständig erbracht worden sind.

4. Vertragslaufzeit, Kündigung
Werkverträge enden mit dem erbrachten Werk. Dauerschuldverträge, wie Webhosting, Webserver, Nachrichtendienste, gelten – sofern keine Befristung vereinbart wird – grundsätzlich als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten – sofern keine abgesonderte Mindestlaufzeit vereinbart wird – gilt als vereinbart. Danach kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von jeweils 90 Tagen zum Monatsende ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Im Fall der Kündigung können Zahlungen für Domain-Registrierungen nicht rückerstattet werden.

Böck & Partner ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigen Gründen fristlos aufzulösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Vertragsverstoß vorliegt, der Böck & Partner das Zuhalten des Vertrages unzumutbar macht oder der Vertragspartner mit der Bezahlung offener Forderungen fünf Wochen in Verzug ist.

5. Gewährleistung
5.1. Gewähr wird nur für die unveränderte Software übernommen. Bei Änderungen an der Software entfallen alle Gewährleistungsansprüche.

5.2. Böck & Partner übernimmt nach dem jetzigen Stand der Technik für die richtige Arbeitsweise der Software keine Haftung. Insbesondere übernimmt Böck & Partner keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Der Vertragspartner akzeptiert, daß es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen, insbesondere mit verschiedenen Hardwareprodukten jederzeit fehlerfrei arbeitet. Eine Gewährleistung kann daher nur dahingehend übernommen werden, daß die Software im wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch funktioniert.

5.3. Mängelrügen haben bei sonstigem Ausschluß der Gewährleistung unverzüglich zu erfolgen. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist Böck & Partner berechtigt, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen und im Falle des endgültigen Scheiterns oder anstatt der Nachbesserung zu wandeln oder eine Kaufpreisminderung vorzunehmen.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, wobei die Frist für Nichtverbraucher auf sechs Monate reduziert wird.

5.4. Sollte der Vertragspartner irgendwelche Änderungen an den von Böck & Partner erbrachten Leistungen vorgenommen haben, entfällt jegliche Gewährleistung. Ebenso entfällt jegliche Gewährleistung für Fehler oder Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Verkabelung, mangelnde Stromversorgung oder Klimatisierung, Bedienung, Beeinträchtigung durch Computerviren oder Transportschäden oder höhere Gewalt zurückzuführen ist.

6. Schadenersatz
6.1. Böck & Partner übernimmt keine Haftung für direkt oder indirekt verursachte Schäden welcher Art auch immer, zB Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung, sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen. Für Verbraucher ist jeder Schadenersatz – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen, sofern Böck & Partner oder dessen Gehilfen den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand, höchstens jedoch mit der Höhe des Auftragswertes, maximal aber mit € 2.500,00 begrenzt.
Sollte Böck & Partner einen Aufwand tätigen, um einen behaupteten Mangel zu untersuchen bzw zu beheben und sollte sich im weiteren herausstellen, daß tatsächlich kein Mangel vorlag und eine allfällige Störung nicht der Sphäre von Böck & Partner zuzurechnen ist (zB Bedienungsfehler, Konfigurationsfehler, Mängel der eingesetzten Hardware oder Leitungsverbindung, etc) ist Böck & Partner berechtigt, dem Vertragspartner den Aufwand im getätigten Ausmaß (den Eigenaufwand entsprechend den jeweils geltenden Stundensätzen) in Rechnung zu stellen.

6.2. Wird Böck & Partner an der rechtzeitigen Vertragserfüllung (zB durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihm oder seinen Zulieferanten) gehindert, so steht dem Vertragspartner das Recht zu, nach Setzung einer mindestens vierwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Nichteinhaltung des Liefertermins auf Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder ähnliche Umstände zurückzuführen ist. Weitergehende Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen.

Alle von Böck & Partner genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, daß ein Liefertermin ausdrücklich als „verbindlich“ schriftlich zugesagt wurde. Alle vom Vertragspartner nach Auftragserteilung gewünschten Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder das Auftreten sonstiger Umstände, die Böck & Partner eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl Böck & Partner diese Umstände nicht zu vertreten hat, verschieben den Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.

Wird Böck & Partner die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.

7. Schlußbestimmungen
7.1. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, daß die von ihm bekanntgegebenen und im Zuge des Auftrags erhaltenen Daten durch Böck & Partner automationsunterstützt verarbeitet und zu Zwecken der Vertragserfüllung an Dritte übermittelt werden dürfen.

7.2. Zustellungen sind an die bekanntgegebene Anschrift von Böck & Partner vorzunehmen. Das Erfordernis der Schriftlichkeit ist auch durch Übersendung per Telefax oder per E-mail erfüllt. Zustellungen an den Vertragspartner kann Böck & Partner auch durch E-mail, per Brief oder per Telefax an die zuletzt genannten Adressen bzw Nummern des Vertragspartners rechtswirksam vornehmen, auch wenn dieser dort nicht mehr erreichbar sein sollte und er die aktuelle Adresse bzw Nummer nicht bekanntgegeben hat.

7.3. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht (ausgenommen UN-, Kaufrecht und sonstige Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen bzw von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen österreichisches Recht sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben) anzuwenden. Gerichtsstand ist Wien, sofern der Käufer kein Verbraucher ist.

7.4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden sich, soweit eine Bestimmung unwirksam ist, auf eine neue Bestimmung einigen, die der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.

7.5. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, daß sämtliche von ihm übernommenen Verpflichtungen auf seinen allfälligen Rechtsnachfolger vollinhaltlich übertragen werden und übernimmt dafür die Haftung.

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